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   BVerwG, 15.12.1983 - 5 C 41.81   

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https://dejure.org/1983,1384
BVerwG, 15.12.1983 - 5 C 41.81 (https://dejure.org/1983,1384)
BVerwG, Entscheidung vom 15.12.1983 - 5 C 41.81 (https://dejure.org/1983,1384)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Dezember 1983 - 5 C 41.81 (https://dejure.org/1983,1384)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fahrschülerausbildung - Theoretischer Unterricht - Fahrlehrer - Ganztagsunterricht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 68, 277
  • DÖV 1984, 724
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1983 - 5 C 41.81
    Dabei kann auf den Sinnzusammenhang, in den die Ermächtigung gestellt ist, und das Ziel, das die gesetzliche Regelung insgesamt verfolgt, zurückgegriffen werden (BVerfGE 8, 274 [307]; 58, 257 [277] jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80

    Schulentlassung

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1983 - 5 C 41.81
    Dabei kann auf den Sinnzusammenhang, in den die Ermächtigung gestellt ist, und das Ziel, das die gesetzliche Regelung insgesamt verfolgt, zurückgegriffen werden (BVerfGE 8, 274 [307]; 58, 257 [277] jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76

    Bestimmtheitsgebot

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1983 - 5 C 41.81
    Die vom Gesetzgeber gewählten Mittel müssen geeignet und erforderlich und die Beschränkung muß dem Betroffenen zumutbar sein (BVerfGE 36, 47 [58 ff.]; 37, 1 [18 f.]; 47, 109 [116]).
  • BVerfG, 02.10.1973 - 1 BvR 459/72

    Verfassungswidrigkeit des § 3 Nr. 9 TierSchG

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1983 - 5 C 41.81
    Die vom Gesetzgeber gewählten Mittel müssen geeignet und erforderlich und die Beschränkung muß dem Betroffenen zumutbar sein (BVerfGE 36, 47 [58 ff.]; 37, 1 [18 f.]; 47, 109 [116]).
  • BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvL 27/72

    Weinwirtschaftsabgabe

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1983 - 5 C 41.81
    Die vom Gesetzgeber gewählten Mittel müssen geeignet und erforderlich und die Beschränkung muß dem Betroffenen zumutbar sein (BVerfGE 36, 47 [58 ff.]; 37, 1 [18 f.]; 47, 109 [116]).
  • OLG Hamm, 16.08.2018 - 4 U 79/17

    Wettbewerbsrecht: Zum Biker in acht Tagen

    Eine solche Ausweitung des theoretischen Unterrichts über zwei Doppelstunden hinaus ist grundsätzlich unzulässig (vergleiche Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15.12.1983 - 5 C 41/18 (juris Rz. 11f)= BVerwGE 68, 277).
  • BVerwG, 19.12.1989 - 1 B 147.89

    Bestehen des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache -

    Am Darlegungserfordernis scheitern auch die Rügen auf S. 8 ff. der Beschwerdeschrift, mit denen Abweichungen von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 15.84 - (BVerwGE 71, 38 [BVerwG 06.02.1985 - 8 C 15/84] ), vom 15. Dezember 1983 - BVerwG 5 C 41.81 - (Buchholz 451.28 Nr. 12) und dem Beschluß vom 5. Mai 1961 - BVerwG 1 B 40.61 - (Buchholz 451.28 Nr. 2) geltend gemacht werden.
  • BVerwG, 16.12.1985 - 5 B 121.85

    Widerruf einer Fahrlehrererlaubnis - Anspruch auf Wiedererteilung der

    Solche Pflichtverletzungen können einer Widerrufsverfügung jedenfalls dann zugrunde gelegt werden, wenn sich ihnen entnehmen läßt, daß die Erwartung, der Fahrlehrer werde Fahrschülern eine Ausbildung zu verkehrsgerechtem und rücksichtsvollem Verhalten im Straßenverkehr vermitteln (s. BVerwGE 68, 277 [BVerwG 15.12.1983 - 5 C 41/81]), nicht mehr gerechtfertigt ist.
  • VG Augsburg, 27.10.2008 - Au 3 S 08.1161

    Rücknahme der Fahrschulerlaubnis; Anforderungen an den theoretischen

    § 4 FahrschAusbO stellt insoweit zwingende Anforderungen an den Inhalt und den zeitlichen Umfang des theoretischen Unterrichts (vgl. hierzu BVerwG vom 15.12.1983, 5 C 41/81).
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